top of page

Ombudsstelle

Gemäss Art. 79 Abs. 1 FIDLEG haben Finanzdienstleister die Pflicht, ihre Kunden über die Möglichkeit eines Vermittlungsverfahrens bei der Ombudsstelle zu informieren. Diese Information hat bei der Eingehung der Geschäftsbeziehung (a); bei Zurückweisung eines vom Kunden geltend gemachten Rechtsanspruchs (b) sowie jederzeit auf Anfrage hin zu erfolgen (c).

Die Volition Partners AG ist der Ombudsstelle für Finanzdienstleister (FINOS) angeschlossen. Der Ombudsmann ist neutral und kann kompetent informieren sowie bei Streitfragen als unabhängiger Vermittler auftreten. Teure, aufwendige und oft Jahre dauernde Gerichtsverfahren können dadurch vermieden werden.

Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
CH-8001 Zürich
www.finos.ch

bottom of page